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Rechtsanwalt
und Notar
Norbert
Schneider
Fachanwalt
für Bau- u. Architektenrecht

Er ist mit Tätigkeiten und
Beratungen auf den klassischen Feldern des Zivilrechts befasst, besonders
denjenigen des Grundstücksrechts, des Gesellschaftsrechts und des Bau-
und Architektenrechts. Sein besonderes Interesse gilt daneben dem
gewerblichen Mietrecht und dem Wohnungsmietrecht sowie dem privaten
Bauvertragsrecht.
Er leitete von November 1995 bis April 1999 anwaltliche
Referendar-Arbeitsgemeinschaften am Landgericht Hildesheim. Von März
2001 bis April 2005 war er stellvertretender Vorsitzender, von April 2005
bis April 2009 Vorsitzender des Hildesheimer Anwaltsvereins.
Er ist im Jahre 1958 geboren und hat 4 Kinder.
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